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   FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01   

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https://dejure.org/2003,22343
FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01 (https://dejure.org/2003,22343)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.2003 - 3 K 327/01 (https://dejure.org/2003,22343)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 2003 - 3 K 327/01 (https://dejure.org/2003,22343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; EStG § 20
    Vergabe von Darlehen durch Privatpersonen - kein Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergabe von Darlehen durch Privatpersonen - kein Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Grundlagen der Begründung eines Gewerbebetriebs durch die Vergabe von Darlehen durch eine Privatperson

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 848
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Köln, 04.07.1995 - 2 K 997/92
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
    Diesen Umstand und den Hinweis auf die Entscheidung des Finanzgerichts Köln, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, S. 1019, habe das FA in seiner Einspruchsbegründung nicht hinreichend gewürdigt.

    Zwar berufen sich die Klägerinnen zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. Juli 1995 2 K 997/92 (EFG 1995, 1019, www.jurisonline.de).

    Zwar weisen die Klägerinnen zu Recht daraufhin, dass das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 4. Juli 1995 2 K 997/92 (EFG 1995, 1019, www.jurisonline.de) einen Gewerbebetrieb auch deshalb bejaht hat, weil von dem dortigen Kläger teilweise Fremdkapital eingesetzt worden war.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (z. B. Beschluss des Großen Senats -GrS- des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Juni 1984, GrS 4/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1984, 751).

    Ob eine Betätigung noch Vermögensverwaltung darstellt oder bereits die Grenze zum Gewerbebetrieb überschreitet, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Verkehrsanschauung zu entscheiden (BFH, GrS, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
    In Zweifelsfällen kommt es darauf an, ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, GrS, BStBl II 1995, 617 und BFH, BStBl II 1996, 303).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
    In Zweifelsfällen kommt es darauf an, ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, GrS, BStBl II 1995, 617 und BFH, BStBl II 1996, 303).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat für den Bereich des gewerblichen Wertpapierhandels beispielhaft das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines bestimmten Marktes oder andere bei einer privaten Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen als Indizien für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs angesehen (BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 39/88, BStBl II 1991, 631 m. w. N.).
  • FG Köln, 18.01.2017 - 9 K 267/14

    Einkommensteuer: Keine Anwendung von § 32 d EStG auf mittelbare Beteiligungen

    In Zweifelsfällen kommt es darauf an, ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 10. März 2003 - 3 K 327/01 -, EFG 2003, 848).
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